Foto: K.-D. Beppler

DRKCentrum Recklinghausen

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Lernen Sie Erste Hilfe

Wenn Sie wissen, was im Notfall zu tun ist, können Sie schnell reagieren und so Leben retten. Lassen Sie sich jetzt zum Ersthelfer ausbilden und seien Sie handlungssicher bei nahezu jedem Notfall in Freizeit und Beruf.

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Bevölkerungsschutz und Rettung

Menschliches Leid zu lindern und zu verhindern, ist die zentrale Aufgabe des DRK. In Deutschland setzt es sich deshalb konsequent im Bevölkerungsschutz und in der Rettung ein.

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Komm in unser Team

Wir sind Teil der größten humanitären Bewegung der Welt! Im Zeichen der Menschlichkeit setzen wir uns für das Leben, die Gesundheit, das Wohlergehen, den Schutz, das friedliche Zusammenleben und die Würde aller Menschen ein.

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Informieren Sie sich und unterstützen Sie unsere Arbeit

In unserem neuen Video stellen wir uns und unsere haupt- und ehrenamtliche Arbeit vom Deutschen Roten Kreuz im Kreis Recklinghausen vor. Schaut mal rein!

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Heute ist

Willkommen beim DRK-Kreisverband Recklinghausen

Das Rote Kreuz auf weißem Grund ist weltweit bekannt wie kaum ein anderes Zeichen. Es ist Symbol für eine weltumspannende Bewegung, die unabhängig von Nationen und Regionen, unabhängig von Weltanschauungen, Religionen und unabhängig von Status und Vermögen allein nach dem Maß der Not Hilfe leistet.

"Der Feind, unser wahrer Feind, ist nicht die Nachbarnation;
es sind Hunger, Kälte, Armut, Unwissenheit, Gewohnheit, Aberglaube und Vorurteile."

Henry Dunant
Begründer der weltweiten Rotkreuz-/Rothalbmondbewegung

Aktuelle Informationen

· Archiv 2019

70 Jahre Genfer Abkommen von 1949 – 155 Jahre Genfer Konvention

ICRC

„Weltweit anerkannte Prinzipien“ - In diesem Monat jährt sich die Unterzeichnung der ersten Genfer Konvention zum 155. Mal, und die aktuellen Genfer Abkommen werden 70 Jahre alt.

Als am 22. August 1864 die Vertreter von zwölf europäischen Staaten ihre Unterschriften unter die Genfer Konvention zur Verbesserung des Loses der Verwundeten und Kranken der Streitkräfte im Felde“ setzten, begannen sie eines der umfassendsten Friedenswerke der Weltgeschichte und legten den Grundstein für die internationale Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung. Seit dem 12. August 1949 gelten die Abkommen in ihrer aktuellen Fassung als „1. Genfer Abkommen vom 12. August 1949 zur Verbesserung des Loses der Verwundeten und Kranken der bewaffneten Kräfte im Felde“, „2. Genfer Abkommen zur Verbesserung des Loses der Verwundeten, Kranken und Schiffbrüchigen der bewaffneten Kräfte zur See“ (Erstfassung 1899), „3. Genfer Abkommen über die Behandlung der Kriegsgefangenen“ (Erstfassung 1929) und „4. Genfer Abkommen über den Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten“.

„Mit den Genfer Abkommen von 1949 existiert ein weltweites Rechtssystem, das zum Ziel hat, gerade in Kriegszeiten Menschen, die nicht oder nicht mehr zu den Kämpfenden gehören, ein Mindestmaß an Schutz und Hilfe zu gewähren“, so der Landeskonventionsbeauftragte des DRK-Landesverbandes Westfalen-Lippe, Dr. Moritz-Philipp Koch, am 9. August 2019 in Münster. Fast alle Staaten der Welt seien Vertragsparteien der Genfer Abkommen und daher rechtlich an die dort niedergelegten rechtlichen Regeln gebunden. „Mit dem ersten Genfer Abkommen wurde 1864 aber auch die Grundlage für das weltweite Friedenswerk der internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung geschaffen, das mit inzwischen 191 Gesellschaften des Roten Kreuzes und des Roten Halbmonds in praktisch allen Staaten der Welt präsent ist“, so Dr. Koch. Die international durch die Staatengemeinschaft festgelegten Prinzipien der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung seien weltweit anerkannt und gewährten den Rotkreuzlerinnen und Rotkreuzlern den Freiraum zur Durchführung ihrer Aufgaben als „humanitäre Helfer in der Not“.

Es sei jedoch zu bemerken, dass gerade in der Zivilgesellschaft die unparteiliche humanitäre Hilfe der Einsatzkräfte unter dem Zeichen des Roten Kreuzes nicht mehr in ausreichendem Maße respektiert werde, so Koch weiter. „Wir erleben es zunehmend, dass unsere Rettungskräfte Ziel von Anpöbeleien, aber auch körperlichen Angriffen werden und daher in ihrer Aufgabenerfüllung gehindert sind.“ Das Rote Kreuz habe daher weltweit die Kampagne „NotATarget“ gestartet, um darauf aufmerksam zu machen, geschützte Personen und ihre Helfer niemals zum Angriffsziel zu machen, sondern ihnen ihre Hilfeleistung zu ermöglichen. „Wir appellieren an alle Mitbürgerinnen und Mitbürger, sich diesen Gedanken jederzeit zu eigen zu machen und mitzuhelfen, dass die großen humanitären Gedanken von 1864 und 1949 auch in der Zukunft nicht verlorengehen“, so der Landeskonventionsbeauftragte. „Hierzu ist unser aller gesellschaftliches Engagement weiterhin erforderlich!“

Quelle: DRK-Landesverband Westf.-Lippe, Pressemitteilung Nr. 31/2019

Foto: A. Zelck / DRKS

Rotes Kreuz im Vest Recklinghausen

Termine, Blutspendetermine, Angebote für Eltern, Jugendliche und Senioren

Blutspendetermine

Hier finden Sie den passenden Spendetermin für sich. Sie können den Termin direkt in Ihre Kalender-App übernehmen oder sich per E-Mail einen Tag vorher an den Termin erinnern lassen. Zu jedem Termin können zudem detaillierte Infos abgerufen werden.

Blutspendetermine

Kindertageseinrichtungen und Familienzentren

Wir erziehen, bilden und betreuen alle Kinder ohne Ansehen der Nationalität, der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion, ihres Geschlechtes, der sozialen Stellung und ihrer speziellen körperlichen, seelischen und geistigen Bedingungen.

Kindertageseinrichtungen und Familienzentren

Jugendrotkreuz

Das Jugendrotkreuz (JRK) ist der eigenständige Jugendverband des Deutschen Roten Kreuzes. Rund 140.000 junge Mitglieder engagieren sich im JRK für Gesundheit, Umwelt, Frieden und internationale Verständigung.

Jugendrotkreuz

Angebote für Senioren

Wir bieten zahlreiche Angebote für Senioren: Wohnen und Betreuung, Reisen, Seniorennachmittage

Angebote für Senioren
· Archiv 2019

70 Jahre Genfer Abkommen von 1949 – 155 Jahre Genfer Konvention

ICRC

„Weltweit anerkannte Prinzipien“ - In diesem Monat jährt sich die Unterzeichnung der ersten Genfer Konvention zum 155. Mal, und die aktuellen Genfer Abkommen werden 70 Jahre alt.

Als am 22. August 1864 die Vertreter von zwölf europäischen Staaten ihre Unterschriften unter die Genfer Konvention zur Verbesserung des Loses der Verwundeten und Kranken der Streitkräfte im Felde“ setzten, begannen sie eines der umfassendsten Friedenswerke der Weltgeschichte und legten den Grundstein für die internationale Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung. Seit dem 12. August 1949 gelten die Abkommen in ihrer aktuellen Fassung als „1. Genfer Abkommen vom 12. August 1949 zur Verbesserung des Loses der Verwundeten und Kranken der bewaffneten Kräfte im Felde“, „2. Genfer Abkommen zur Verbesserung des Loses der Verwundeten, Kranken und Schiffbrüchigen der bewaffneten Kräfte zur See“ (Erstfassung 1899), „3. Genfer Abkommen über die Behandlung der Kriegsgefangenen“ (Erstfassung 1929) und „4. Genfer Abkommen über den Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten“.

„Mit den Genfer Abkommen von 1949 existiert ein weltweites Rechtssystem, das zum Ziel hat, gerade in Kriegszeiten Menschen, die nicht oder nicht mehr zu den Kämpfenden gehören, ein Mindestmaß an Schutz und Hilfe zu gewähren“, so der Landeskonventionsbeauftragte des DRK-Landesverbandes Westfalen-Lippe, Dr. Moritz-Philipp Koch, am 9. August 2019 in Münster. Fast alle Staaten der Welt seien Vertragsparteien der Genfer Abkommen und daher rechtlich an die dort niedergelegten rechtlichen Regeln gebunden. „Mit dem ersten Genfer Abkommen wurde 1864 aber auch die Grundlage für das weltweite Friedenswerk der internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung geschaffen, das mit inzwischen 191 Gesellschaften des Roten Kreuzes und des Roten Halbmonds in praktisch allen Staaten der Welt präsent ist“, so Dr. Koch. Die international durch die Staatengemeinschaft festgelegten Prinzipien der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung seien weltweit anerkannt und gewährten den Rotkreuzlerinnen und Rotkreuzlern den Freiraum zur Durchführung ihrer Aufgaben als „humanitäre Helfer in der Not“.

Es sei jedoch zu bemerken, dass gerade in der Zivilgesellschaft die unparteiliche humanitäre Hilfe der Einsatzkräfte unter dem Zeichen des Roten Kreuzes nicht mehr in ausreichendem Maße respektiert werde, so Koch weiter. „Wir erleben es zunehmend, dass unsere Rettungskräfte Ziel von Anpöbeleien, aber auch körperlichen Angriffen werden und daher in ihrer Aufgabenerfüllung gehindert sind.“ Das Rote Kreuz habe daher weltweit die Kampagne „NotATarget“ gestartet, um darauf aufmerksam zu machen, geschützte Personen und ihre Helfer niemals zum Angriffsziel zu machen, sondern ihnen ihre Hilfeleistung zu ermöglichen. „Wir appellieren an alle Mitbürgerinnen und Mitbürger, sich diesen Gedanken jederzeit zu eigen zu machen und mitzuhelfen, dass die großen humanitären Gedanken von 1864 und 1949 auch in der Zukunft nicht verlorengehen“, so der Landeskonventionsbeauftragte. „Hierzu ist unser aller gesellschaftliches Engagement weiterhin erforderlich!“

Quelle: DRK-Landesverband Westf.-Lippe, Pressemitteilung Nr. 31/2019