Foto: K.-D. Beppler

DRKCentrum Recklinghausen

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Lernen Sie Erste Hilfe

Wenn Sie wissen, was im Notfall zu tun ist, können Sie schnell reagieren und so Leben retten. Lassen Sie sich jetzt zum Ersthelfer ausbilden und seien Sie handlungssicher bei nahezu jedem Notfall in Freizeit und Beruf.

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Bevölkerungsschutz und Rettung

Menschliches Leid zu lindern und zu verhindern, ist die zentrale Aufgabe des DRK. In Deutschland setzt es sich deshalb konsequent im Bevölkerungsschutz und in der Rettung ein.

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Komm in unser Team

Wir sind Teil der größten humanitären Bewegung der Welt! Im Zeichen der Menschlichkeit setzen wir uns für das Leben, die Gesundheit, das Wohlergehen, den Schutz, das friedliche Zusammenleben und die Würde aller Menschen ein.

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Informieren Sie sich und unterstützen Sie unsere Arbeit

In unserem neuen Video stellen wir uns und unsere haupt- und ehrenamtliche Arbeit vom Deutschen Roten Kreuz im Kreis Recklinghausen vor. Schaut mal rein!

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Heute ist

Willkommen beim DRK-Kreisverband Recklinghausen

Das Rote Kreuz auf weißem Grund ist weltweit bekannt wie kaum ein anderes Zeichen. Es ist Symbol für eine weltumspannende Bewegung, die unabhängig von Nationen und Regionen, unabhängig von Weltanschauungen, Religionen und unabhängig von Status und Vermögen allein nach dem Maß der Not Hilfe leistet.

"Der Feind, unser wahrer Feind, ist nicht die Nachbarnation;
es sind Hunger, Kälte, Armut, Unwissenheit, Gewohnheit, Aberglaube und Vorurteile."

Henry Dunant
Begründer der weltweiten Rotkreuz-/Rothalbmondbewegung

Aktuelle Informationen

· Archiv 2019

DRK begrüßt Urteil des EuGH zum Rettungsdienst

RTW in Recklinghausen - Archivbild (Feuerwehr Recklinghausen)

Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) sieht sich durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 21. März 2019 in seiner Auffassung bestätigt, dass die Vergabe von Rettungsdienstleistungen an anerkannte Hilfsorganisationen ohne europaweite Ausschreibung erfolgen kann. „Wir begrüßen das Urteil der Richter zur sogenannten Bereichsausnahme. Der qualifizierte Krankentransport und die Notfallrettung in einem Rettungswagen sind sowohl für den Zivil- und Katastrophenschutz als auch für die Gefahrenabwehr in Deutschland von elementarer Bedeutung. Diese für die gesamte Gesellschaft wichtige Dienstleistung muss von anerkannten Hilfsorganisationen erbracht und darf nicht dem privatwirtschaftlichen Markt überlassen werden“, sagte DRK-Präsidentin Gerda Hasselfeldt.

Der EuGH hat mit seinem Urteil eine Klage des Falck-Konzerns  gegen die Stadt Solingen zurückgewiesen. Sie richtete sich gegen eine Ausnahmevorschrift im Vergaberecht. Das Oberlandesgericht Düsseldorf muss jetzt neu verhandeln. 
 
Die Stadt Solingen hatte bei der Vergabe von Leistungen des Rettungsdienstes im Rahmen der sogenannten Bereichsausnahme lediglich die Angebote des Deutschen Roten Kreuzes und anderer anerkannter Hilfsorganisationen berücksichtigt. „Das Urteil hat über Solingen hinaus bundesweite Bedeutung. Wir sehen darin eine Bestätigung der Bereichsausnahme bei der Vergabe von Rettungsdienstleistungen. Wir fordern deshalb alle Bundesländer auf, die Bereichsausnahme - soweit noch nicht geschehen - in den jeweiligen Rettungsdienstgesetzen zu berücksichtigen. Dabei muss beachtet werden, dass bei Gefahrenabwehr die wichtigen Verknüpfungen zwischen Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz gefördert werden“, sagte DRK-Generalsekretär Christian Reuter. 
 
Reuter wies auf die enge Verbindung zwischen ehrenamtlichen und hauptamtlichen Rettungskräften der anerkannten Hilfsorganisationen im Zivil- und Katastrophenschutz und bei der Gefahrenabwehr hin. Die RenditeInteressen von multinationalen Wirtschaftskonzernen und Private-EquityUnternehmen dürften bei der Vergabe von Rettungsdienstleistungen keine Rolle spielen. 
 
Der Kreisverband Solingen des Deutschen Roten Kreuzes war Beteiligter des Verfahrens vor dem Europäischen Gerichtshof.

Quelle: DRK Generalsekretariat, Pressemitteilung 014/2019

Foto: A. Zelck / DRKS

Rotes Kreuz im Vest Recklinghausen

Termine, Blutspendetermine, Angebote für Eltern, Jugendliche und Senioren

Blutspendetermine

Hier finden Sie den passenden Spendetermin für sich. Sie können den Termin direkt in Ihre Kalender-App übernehmen oder sich per E-Mail einen Tag vorher an den Termin erinnern lassen. Zu jedem Termin können zudem detaillierte Infos abgerufen werden.

Blutspendetermine

Kindertageseinrichtungen und Familienzentren

Wir erziehen, bilden und betreuen alle Kinder ohne Ansehen der Nationalität, der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion, ihres Geschlechtes, der sozialen Stellung und ihrer speziellen körperlichen, seelischen und geistigen Bedingungen.

Kindertageseinrichtungen und Familienzentren

Jugendrotkreuz

Das Jugendrotkreuz (JRK) ist der eigenständige Jugendverband des Deutschen Roten Kreuzes. Rund 140.000 junge Mitglieder engagieren sich im JRK für Gesundheit, Umwelt, Frieden und internationale Verständigung.

Jugendrotkreuz

Angebote für Senioren

Wir bieten zahlreiche Angebote für Senioren: Wohnen und Betreuung, Reisen, Seniorennachmittage

Angebote für Senioren
· Archiv 2019

DRK begrüßt Urteil des EuGH zum Rettungsdienst

RTW in Recklinghausen - Archivbild (Feuerwehr Recklinghausen)

Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) sieht sich durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 21. März 2019 in seiner Auffassung bestätigt, dass die Vergabe von Rettungsdienstleistungen an anerkannte Hilfsorganisationen ohne europaweite Ausschreibung erfolgen kann. „Wir begrüßen das Urteil der Richter zur sogenannten Bereichsausnahme. Der qualifizierte Krankentransport und die Notfallrettung in einem Rettungswagen sind sowohl für den Zivil- und Katastrophenschutz als auch für die Gefahrenabwehr in Deutschland von elementarer Bedeutung. Diese für die gesamte Gesellschaft wichtige Dienstleistung muss von anerkannten Hilfsorganisationen erbracht und darf nicht dem privatwirtschaftlichen Markt überlassen werden“, sagte DRK-Präsidentin Gerda Hasselfeldt.

Der EuGH hat mit seinem Urteil eine Klage des Falck-Konzerns  gegen die Stadt Solingen zurückgewiesen. Sie richtete sich gegen eine Ausnahmevorschrift im Vergaberecht. Das Oberlandesgericht Düsseldorf muss jetzt neu verhandeln. 
 
Die Stadt Solingen hatte bei der Vergabe von Leistungen des Rettungsdienstes im Rahmen der sogenannten Bereichsausnahme lediglich die Angebote des Deutschen Roten Kreuzes und anderer anerkannter Hilfsorganisationen berücksichtigt. „Das Urteil hat über Solingen hinaus bundesweite Bedeutung. Wir sehen darin eine Bestätigung der Bereichsausnahme bei der Vergabe von Rettungsdienstleistungen. Wir fordern deshalb alle Bundesländer auf, die Bereichsausnahme - soweit noch nicht geschehen - in den jeweiligen Rettungsdienstgesetzen zu berücksichtigen. Dabei muss beachtet werden, dass bei Gefahrenabwehr die wichtigen Verknüpfungen zwischen Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz gefördert werden“, sagte DRK-Generalsekretär Christian Reuter. 
 
Reuter wies auf die enge Verbindung zwischen ehrenamtlichen und hauptamtlichen Rettungskräften der anerkannten Hilfsorganisationen im Zivil- und Katastrophenschutz und bei der Gefahrenabwehr hin. Die RenditeInteressen von multinationalen Wirtschaftskonzernen und Private-EquityUnternehmen dürften bei der Vergabe von Rettungsdienstleistungen keine Rolle spielen. 
 
Der Kreisverband Solingen des Deutschen Roten Kreuzes war Beteiligter des Verfahrens vor dem Europäischen Gerichtshof.

Quelle: DRK Generalsekretariat, Pressemitteilung 014/2019