Foto: K.-D. Beppler

DRKCentrum Recklinghausen

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Lernen Sie Erste Hilfe

Wenn Sie wissen, was im Notfall zu tun ist, können Sie schnell reagieren und so Leben retten. Lassen Sie sich jetzt zum Ersthelfer ausbilden und seien Sie handlungssicher bei nahezu jedem Notfall in Freizeit und Beruf.

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Bevölkerungsschutz und Rettung

Menschliches Leid zu lindern und zu verhindern, ist die zentrale Aufgabe des DRK. In Deutschland setzt es sich deshalb konsequent im Bevölkerungsschutz und in der Rettung ein.

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Komm in unser Team

Wir sind Teil der größten humanitären Bewegung der Welt! Im Zeichen der Menschlichkeit setzen wir uns für das Leben, die Gesundheit, das Wohlergehen, den Schutz, das friedliche Zusammenleben und die Würde aller Menschen ein.

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Informieren Sie sich und unterstützen Sie unsere Arbeit

In unserem neuen Video stellen wir uns und unsere haupt- und ehrenamtliche Arbeit vom Deutschen Roten Kreuz im Kreis Recklinghausen vor. Schaut mal rein!

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Heute ist

Willkommen beim DRK-Kreisverband Recklinghausen

Das Rote Kreuz auf weißem Grund ist weltweit bekannt wie kaum ein anderes Zeichen. Es ist Symbol für eine weltumspannende Bewegung, die unabhängig von Nationen und Regionen, unabhängig von Weltanschauungen, Religionen und unabhängig von Status und Vermögen allein nach dem Maß der Not Hilfe leistet.

"Der Feind, unser wahrer Feind, ist nicht die Nachbarnation;
es sind Hunger, Kälte, Armut, Unwissenheit, Gewohnheit, Aberglaube und Vorurteile."

Henry Dunant
Begründer der weltweiten Rotkreuz-/Rothalbmondbewegung

Aktuelle Informationen

· Archiv 2020

Kreis hat den Inzidenzwert von 50 Neuinfektionen überschritten

Der Kreis Recklinghausen hat mit dem heutigen Tag den Inzidenzwert von 50 Neuinfektionen in sieben Tagen überschritten. Das bedeutet, dass gemäß der Coronaschutzverordnung die Teilnehmerzahl für Feste auf 25 Personen reduziert ist. Darüber hinaus sind weitere Maßnahmen mit der Bezirksregierung, dem Landeszentrum Gesundheit und dem Gesundheitsministerium abzustimmen.

Auch auf diejenigen, die in den Ferien verreisen wollen, hat das Überschreiten des Grenzwertes Auswirkungen: Der Kreis gilt ab heute als Risikogebiet. Dadurch gelten an einigen Urlaubsorten besondere Regelungen. Zum Teil wird ein negatives Corona-Testergebnis gefordert, das nicht älter als 48 Stunden sein darf. Der Kreis Recklinghausen weist darauf hin, dass die Kreisverwaltung und das Deutsche Rote Kreuz keine Möglichkeit haben, private Tests für diese Zwecke anzubieten. Um solche Tests müssen sich Reisende persönlich kümmern, mitunter bietet der Hausarzt sie als IGeL-Leistung an.

Wer verreisen möchte, muss sich vor Ort über die dort geltenden Regeln informieren. Hilfreich sind die Internetseiten des jeweiligen (Bundes-)Landes, aber auch des Urlaubsortes. Sinnvoll ist auch die Kontaktaufnahme zum Vermieter. Die Feuerwehr-Leitstelle kann keine Hinweise geben auf Testmöglichkeiten und Vorgaben für Reisen. Die Telefonleitungen sind unbedingt für Notrufe freizuhalten.

Der Kreis hat den übergeordneten Behörden diese zusätzlichen Maßnahmen vorgeschlagen:
- MNS-Pflicht an weiterführenden Schulen für Lehrkräfte und Schüler*innen
- MNS für Zuschauer*innen bei Sportveranstaltungen (drinnen und draußen)
- MNS für Erzieher*innen in Kitas und OGS
- Besucherregelungen in Kliniken und Altenheimen kreisweit vereinheitlichen
- Verbot von Shisha-Rauchen im öffentlichen Raum
- Maskenpflicht in Fußgängerzonen und auf öffentlichen Plätzen sowie überall dort, wo der Abstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann
- Im öffentlichen Raum dürfen sich nur noch Gruppen von maximal fünf Personen treffen

Sobald die Rückmeldung der übergeordneten Behörden vorliegt, werden die Maßnahmen per Allgemeinverfügung rechtskräftig angeordnet.

Darüber hinaus empfiehlt der Krisenstab des Kreises Recklinghausen:
- Sportvereine sollten vor allem im Bereich der Umkleiden unbedingt auf die Hyienevorschriften achten.
- Große Arbeitgeber sollten zum Schutz ihrer Mitarbeiter eine Maskenpflicht in den Betrieben einführen.
- Zusammenkünfte von vielen Personen in engen Räumlichkeiten müssen vermieden werden.

Wenn in der häuslichen Gemeinschaft ein Corona-Infektion auftritt, sollten dringend folgende Maßnahmen eingehalten werden, um eine Weiterverbreitung innerhalb der Gemeinschaft zu vermeiden:
- Es sollte immer ein Abstand von mehr als 1,50 m zur positiv getesteten Person eingehalten werden und eine MN-Bedeckung getragen werden. Die betroffene Person sollte, wenn möglich, in einem Einzelzimmer untergebracht werden, das in regelmäßigen Abständen, wie auch die gesamte Wohnung effektiv gelüftet wird (Stoßlüftung).
- Es sollten keine gemeinsamen Mahlzeiten eingenommen werden und Gemeinschaftsräume sollten nur benutzt werden, wenn es unbedingt nötig ist. Wenn die Wohnsituation es ermöglicht, sollte die betroffene Person ein eigenes Badezimmer benutzen, ist die Möglichkeit nicht gegeben, sollten Oberflächen im Badezimmer nach Benutzung gereinigt werden. Jede Person im Haushalt sollte ausschließlich eigene Handtücher benutzen und die Wäsche der betroffenen Person sollte nach Möglichkeit bei 60°C gewaschen werden.

Selbstverständlich ist, dass kleine Kinder sich nicht im o.g. Maße isolieren können, diese Hinweise sind im handhabbaren Rahmen umzusetzen.

Die Coronaschutzverordnung und weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Kreises Recklinghausen unter www.kreis-re.de/corona

Herausgeber:
Kreis Recklinghausen
Öffentlichkeitsarbeit
45655 Recklinghausen

Foto: A. Zelck / DRKS

Rotes Kreuz im Vest Recklinghausen

Termine, Blutspendetermine, Angebote für Eltern, Jugendliche und Senioren

Blutspendetermine

Hier finden Sie den passenden Spendetermin für sich. Sie können den Termin direkt in Ihre Kalender-App übernehmen oder sich per E-Mail einen Tag vorher an den Termin erinnern lassen. Zu jedem Termin können zudem detaillierte Infos abgerufen werden.

Blutspendetermine

Kindertageseinrichtungen und Familienzentren

Wir erziehen, bilden und betreuen alle Kinder ohne Ansehen der Nationalität, der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion, ihres Geschlechtes, der sozialen Stellung und ihrer speziellen körperlichen, seelischen und geistigen Bedingungen.

Kindertageseinrichtungen und Familienzentren

Jugendrotkreuz

Das Jugendrotkreuz (JRK) ist der eigenständige Jugendverband des Deutschen Roten Kreuzes. Rund 140.000 junge Mitglieder engagieren sich im JRK für Gesundheit, Umwelt, Frieden und internationale Verständigung.

Jugendrotkreuz

Angebote für Senioren

Wir bieten zahlreiche Angebote für Senioren: Wohnen und Betreuung, Reisen, Seniorennachmittage

Angebote für Senioren
· Archiv 2020

Kreis hat den Inzidenzwert von 50 Neuinfektionen überschritten

Der Kreis Recklinghausen hat mit dem heutigen Tag den Inzidenzwert von 50 Neuinfektionen in sieben Tagen überschritten. Das bedeutet, dass gemäß der Coronaschutzverordnung die Teilnehmerzahl für Feste auf 25 Personen reduziert ist. Darüber hinaus sind weitere Maßnahmen mit der Bezirksregierung, dem Landeszentrum Gesundheit und dem Gesundheitsministerium abzustimmen.

Auch auf diejenigen, die in den Ferien verreisen wollen, hat das Überschreiten des Grenzwertes Auswirkungen: Der Kreis gilt ab heute als Risikogebiet. Dadurch gelten an einigen Urlaubsorten besondere Regelungen. Zum Teil wird ein negatives Corona-Testergebnis gefordert, das nicht älter als 48 Stunden sein darf. Der Kreis Recklinghausen weist darauf hin, dass die Kreisverwaltung und das Deutsche Rote Kreuz keine Möglichkeit haben, private Tests für diese Zwecke anzubieten. Um solche Tests müssen sich Reisende persönlich kümmern, mitunter bietet der Hausarzt sie als IGeL-Leistung an.

Wer verreisen möchte, muss sich vor Ort über die dort geltenden Regeln informieren. Hilfreich sind die Internetseiten des jeweiligen (Bundes-)Landes, aber auch des Urlaubsortes. Sinnvoll ist auch die Kontaktaufnahme zum Vermieter. Die Feuerwehr-Leitstelle kann keine Hinweise geben auf Testmöglichkeiten und Vorgaben für Reisen. Die Telefonleitungen sind unbedingt für Notrufe freizuhalten.

Der Kreis hat den übergeordneten Behörden diese zusätzlichen Maßnahmen vorgeschlagen:
- MNS-Pflicht an weiterführenden Schulen für Lehrkräfte und Schüler*innen
- MNS für Zuschauer*innen bei Sportveranstaltungen (drinnen und draußen)
- MNS für Erzieher*innen in Kitas und OGS
- Besucherregelungen in Kliniken und Altenheimen kreisweit vereinheitlichen
- Verbot von Shisha-Rauchen im öffentlichen Raum
- Maskenpflicht in Fußgängerzonen und auf öffentlichen Plätzen sowie überall dort, wo der Abstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann
- Im öffentlichen Raum dürfen sich nur noch Gruppen von maximal fünf Personen treffen

Sobald die Rückmeldung der übergeordneten Behörden vorliegt, werden die Maßnahmen per Allgemeinverfügung rechtskräftig angeordnet.

Darüber hinaus empfiehlt der Krisenstab des Kreises Recklinghausen:
- Sportvereine sollten vor allem im Bereich der Umkleiden unbedingt auf die Hyienevorschriften achten.
- Große Arbeitgeber sollten zum Schutz ihrer Mitarbeiter eine Maskenpflicht in den Betrieben einführen.
- Zusammenkünfte von vielen Personen in engen Räumlichkeiten müssen vermieden werden.

Wenn in der häuslichen Gemeinschaft ein Corona-Infektion auftritt, sollten dringend folgende Maßnahmen eingehalten werden, um eine Weiterverbreitung innerhalb der Gemeinschaft zu vermeiden:
- Es sollte immer ein Abstand von mehr als 1,50 m zur positiv getesteten Person eingehalten werden und eine MN-Bedeckung getragen werden. Die betroffene Person sollte, wenn möglich, in einem Einzelzimmer untergebracht werden, das in regelmäßigen Abständen, wie auch die gesamte Wohnung effektiv gelüftet wird (Stoßlüftung).
- Es sollten keine gemeinsamen Mahlzeiten eingenommen werden und Gemeinschaftsräume sollten nur benutzt werden, wenn es unbedingt nötig ist. Wenn die Wohnsituation es ermöglicht, sollte die betroffene Person ein eigenes Badezimmer benutzen, ist die Möglichkeit nicht gegeben, sollten Oberflächen im Badezimmer nach Benutzung gereinigt werden. Jede Person im Haushalt sollte ausschließlich eigene Handtücher benutzen und die Wäsche der betroffenen Person sollte nach Möglichkeit bei 60°C gewaschen werden.

Selbstverständlich ist, dass kleine Kinder sich nicht im o.g. Maße isolieren können, diese Hinweise sind im handhabbaren Rahmen umzusetzen.

Die Coronaschutzverordnung und weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Kreises Recklinghausen unter www.kreis-re.de/corona

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Kreis Recklinghausen
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45655 Recklinghausen