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Coronavirus - die wichtigsten Regelungen für den Kreis Recklinghausen im Überblick

Seit dem 10. Oktober gilt der Kreis Recklinghausen mit einer Wochen-Inzidenz von über 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner als Risikogebiet. Damit gelten im Kreisgebiet gemäß § 15a der Coronaschutzverordnung gesonderte Maßnahmen, die über die bereits bestehenden landesweiten Regelungen der Coronaschutzverordnung hinausgehen.