Ab dem Schuljahr 2026/27 gilt: Jedes Kind soll einen OGS-Platz bekommen. Doch obwohl der Ausbau läuft, fehlt in NRW weiterhin eine gesetzliche Grundlage, die Qualität und Rahmenbedingungen verbindlich regelt.
Stattdessen basiert der Offene Ganztag bislang vor allem auf Erlassen und diese schaffen keine langfristige Verlässlichkeit.
Das führt zu großen Unterschieden:
bei der Qualität der Angebote, bei der Personalausstattung und bei den Bedingungen für Kinder, Familien und Träger.
Deshalb: Gesetz statt Erlass!
Für einen Offenen Ganztag, der überall verlässlich, gerecht und qualitativ gut umgesetzt wird.
Quelle: AG der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege NRW


