Organspende-Register ist heute gestartet
Das Register für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende ist gestartet. Ab jetzt ist es möglich, eine Erklärung zur Organ- und Gewebespende im Register mithilfe eines Ausweisdokuments mit eID-Funktion (zum Beispiel Personalausweis) einzutragen.
Das Register für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende (Organspende-Register) ist ein zentrales elektronisches Verzeichnis. Hier können Sie Ihre Erklärung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende eintragen. Das Register bietet eine neue digitale Möglichkeit, Ihre Entscheidung rechtlich verbindlich zu dokumentieren.
Der Eintrag ist freiwillig und kostenlos. Er kann von Ihnen jederzeit geändert oder gelöscht werden. Das Organspende-Register wird vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geführt.
Organspendeausweis und Patientenverfügung bleiben weiterhin gültig
Der Organspendeausweis bleibt gültig. Organspendeausweis, Patientenverfügung oder andere schriftliche Erklärungen können weiterhin neben dem Organspende-Register für die Dokumentation der Entscheidung genutzt werden. Liegen mehrere Dokumente vor, so gilt immer das jüngste.
Ab dem 18. März 2024 ist das Organspende-Register über die Webseite www.organspende-register.de zugänglich.