Seit dem 1. August 2026 gilt der Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung für Erstklässler. Bis 2029/30 sollen die Angebote schrittweise weiter ausgebaut werden.
Gleichzeitig fehlen weiterhin verbindliche landesweite Vorgaben für die Qualität im Offenen Ganztag. Finanzierung, Ausstattung und Personalschlüssel unterscheiden sich je nach Kommune deutlich und die bestehenden Pauschalen reichen vielerorts nicht aus.
Die Freie Wohlfahrtspflege NRW fordert deshalb ein Landesausführungsgesetz mit klaren Standards und verlässlicher Finanzierung.
Denn: Gute OGS darf keine Glückssache sein.
Kinder und Familien brauchen vergleichbare Bedingungen unabhängig von ihrem Wohnort.


