“Machen Sie ein Testament, lassen Sie es amtlich verwahren, und geben Sie die Immobilie, in der Sie alt werden möchten, nur mit kalter Hand! Wenn Sie diese Ratschläge befolgen, haben Sie die wesentlichen Vorkehrungen getroffen, damit Sie eines Tages auf Wolke 7 nicht vor Ärger in Ihre Harfe beißen!”
Mit diesen Worten schloss unser Referent, Jurist Gerhard Braune aus Lüneburg, am Freitagnachmittag seinen kurzweiligen, mit vielen Beispielen aus seiner langjährigen beruflichen Praxis gespickten Vortrag und zeigte mit viel Humor und darstellerischem Talent vor ausgebuchtem Haus, dass das Thema Nachlassregelung nicht nur wichtig ist, sondern auch unterhaltsam sein kann.
Der Sohn in Kanada lässt einmal im Jahr in einer Mail zu Weihnachten, die aus drei Emojis besteht, von sich hören, während die Tochter die alternden Eltern zu Hause pflegt und dabei weder Zeit und Kosten scheut, und diese Umstände möchte man in der Nachlassregelung berücksichtigt wissen? “Machen Sie ein Testament."
Wieviel Recht, sich in den Verkauf der Immobilie einer Erbengemeinschaft einzumischen, hat eigentlich ein Erbe dieser Gemeinschaft, dem die Immobilie zu einem Zweihundertvierzigstel gehört? “ Das Recht wie alle anderen Erben auch. Wenn er nickelig ist, kann er alles torpedieren. Darum: Machen Sie ein Testament.”
Sollte man begründen, warum man die nette Nachbarin, die den Dobermann umsorgte und alle Gassirunden übernahm, während man selbst mit einer komplizierten Wadenbeinfraktur ausfiel, im Testament bedenkt? “Auf gar keinen Fall. Wer Ärger machen möchte, kann versuchen, Gründe anzufechten. Darum: Erklären Sie sich nicht in Ihrem Testament.”
Diese und viele weitere Szenarien zeigten, wie facettenreich das Erbrecht ist und wie individuell seine Fälle sind; zahlreiche interessierte Fragen machten deutlich, und wie sehr unsere Gäste das Thema bewegte.
Zum Schluss gab es viel Applaus, verbunden mit einem großen Dank an unseren ehrenamtlichen Referenten.
Die Handreichung zum Vortrag kann oben heruntergeladen werden (zum 2. Bild scrollen).
Die nächste Runde zum Thema “Patientenverfügung” ist für das nächste Jahr bereits angedacht.

