Rotes Kreuz führt 3G-Regel beim Blutspenden im Westen ein
Zu den Blutspendeterminen des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland haben ab kommender Woche nur Geimpfte, Genesene und negativ Getestete Zutritt.
Hagen (dpa/lnw) - Der Blutspendedienst West wies am Mittwoch neben dieser 3G-Regelung zusätzlich die bereits seit Kurzem geltende unumgängliche FFP2-Maskenpflicht bei den von ihm angebotenen Blutspendeveranstaltungen hin. Aufgrund der bundesweit rasant steigenden Neuinfektionen mit dem Coronavirus habe man sich in Abstimmung mit den Schwesterdiensten des DRK bundesweit entschieden, das Sicherheitskonzept zu verschärfen. Damit gehe man über die behördlichen Vorgaben hinaus, die Blutspendetermine ähnlich wie Wahlen oder Impftermine von den restriktiveren Regeln für andere Veranstaltungen explizit ausnehmen.
„Wir waren sicher und wir wollen auch in der vierten Welle sicher bleiben“, sagte David Küpper, Sprecher des Blutspendedienstes West. Aufgrund des wieder angespannteren Pandemiegeschehens sei zuletzt eine größere Zurückhaltung bei Spendern zu spüren. Dem wolle man durch ein Mehr an Sicherheit Rechnung tragen. Wer sich fit und gesund fühle, sei daher aufgerufen, zu einem der rund 50 Blutspendetermine im Westen zu kommen - wegen der Corona-Krise geht das zur Zeit nur nach vorheriger Terminreservierung. Dass durch eine Verschärfung die Blutspendebereitschaft im Westen einbrechen könnte, sei mit Blick auf die hier vergleichsweise hohen Impfraten bei Erwachsenen nicht zu erwarten. „Im Gegenteil: Viele Blutspender sind mit dem Wunsch auf uns zugekommen, 3G einzuführen“, sagte Küpper.
Der DRK-Blutspendedienst deckt nach eigenen Angaben etwa drei Viertel des Gesamtbedarfs an Blutspenden. Neben dem Blutspendedienst des Deutschen Roten Kreuzes können Bürger auch in Unikliniken, vielen Krankenhäusern oder bei kommunalen und privaten Blutspendezentren Blut spenden.